Gutachter

Egal ob als Vermieter, Eigentümer  oder  Unternehmer sie werden immer wieder mit fälligen Renovierungen, modernisierenden Aus- und Umbauten konfrontiert. Die Frage und Aufgaben sind immer die gleichen. Es wurde zu wenig an die Zukunft gedacht, zu kleine Verteiler, zu wenig Stromkreise, wie geht es weiter bei einer Erweiterung.

Was ist alles zu beachten? Die Rechtslage sagt ganz klar:

Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. Ein Vermieter oder
Unternehmer haftet auch dann für entstandene Schäden, wenn er sich auf
Unkenntnis der technischen Vorschriften oder den Zustand der elektrischen
Anlage beruft. So will es das Gesetz

Im übrigen
gilt:

Ist die Elektroinstallation laut VDE-Norm geprüft?
Sind alle Prüfungen regelmäßig erfolgt?

Hier gibt es strenge gesetzliche Vorschriften für
regelmäßige Prüfungen in Gewerbebetrieben. Im Schadenfall muss der einwandfreie
Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden. Laut Unfallverhütungsvorschrift
BGV A2 und A3 muss regelmäßig geprüft werden:

mindestens alle 4 Jahre: Elektrische Anlagen
mindestens alle 4 Jahre ortsfeste Geräte (je nach Einsatzort)
mindestens alle 12 Monate: ortsveränderliche Geräte (je nach Einsatzort)

Bei Gewerbetreibenden gilt diese Nachweispflicht gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen. Sollte aber wider Erwarten doch ein Schadensfall eintreten, wird dies das erste sein was Ihre Versicherung erfragt.

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige vertrauenswürdige
Person, die auf bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung
verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige
Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er
besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort
und Schrift nachvollziehbar darzustellen. Der Sachverständige verrichtet seine
Aufgaben stets unabhängig weisungsfrei, unparteiisch und gewissenhaft.

  • DGSV anerkannter Sachverständiger für Elektro- und Sicherheitstechnik